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Das EU-Bio-Logo3 Min. Lesezeit

Organic vegetables

Seit dem 1. Juli 2010 sind EU-Betriebe, die vorverpackte Lebensmittel nach den EU-Rechtsvorschriften für einen ökologischen Landbau herstellen oder verkaufen, dazu verpflichtet, diese mit dem EU-Bio-Logo zu kennzeichnen.

Welche Unterschiede gibt es zwischen dem EU-Bio-Logo und anderen Bio-Siegeln?

Das EU-Bio-Logo weist, wie die anderen Bio-Siegel, darauf hin, dass die Produkte nach den EU- Rechtvorschriften für einen ökologischen Landbau hergestellt wurden. Produkte mit anderen Bio-Siegeln erfüllen über diese Vorschriften hinaus noch weitere Kriterien und stellen mehr Verbote und Einschränkungen auf – Produkte mit EU-Bio-Logo entsprechen ausschließlich den gesetzlichen Vorgaben der EU.

Wann wird das EU-Bio-Logo verwendet?

Es muss verwendet werden bei:

  • allen Lebensmitteln, die vorverpackt sind und in der EU hergestellt oder verkauft werden

Es darf verwendet werden bei:

  • importierten Produkten
  • Bio-Produkten, die nicht vorverpackt sind
  • EU-Bio-Produkten, mit Verkauf in Drittländern
  • Kampagnen zur Aufklärung

Es darf nicht verwendet werden bei:

  • Produkten, die weniger als 95% Bio-Zutaten enthalten
  • Produkten, bei denen die Bio-Richtlinien nicht greifen (z.B. Kosmetika)
  • Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie
  • Umstellungsprodukten (Produkte, die aus einem Betrieb kommen, bei dem die ökologische Erzeugungsweise erst seit Kurzem besteht und wo bei der Herstellung nicht-biologische Elemente dazukommen können, z.B. durch den Boden)

Wann ist ein Produkt ein EU-Bio-Produkt?

Produkte dürfen laut EU-Rechtsvorschriften „bio“ genannt werden, wenn die Zutaten zu 95% ökologisch hergestellt wurden. Die anderen 5% der Zutaten dürfen konventionell hergestellt sein, jedoch nur dann, wenn die Zutaten im Anhang der EU-Öko-Verordnung als solche Produkte aufgezählt sind, die konventionell hergestellt sein dürfen, und wenn nachgewiesen werden kann, dass sie nicht in ökologischer Qualität vorhanden sind.

Damit ein Produkt ein EU-Bio-Logo erhalten darf, müssen u.a. diese Richtlinien eingehalten werden:

Tierhaltung

  • Behandlung von Krankheiten: Antibiotika und chemisch-synthetische Arzneimittel dürfen nur unter strengen Auflagen angewandt werden
  • Futter: zu 100% ökologisch hergestellt, für Pferde, Schafe und Rinder gilt: mind. 60% des Futters aus eigener Produktion oder einer Produktion eines regionalen Partnerbetriebs, für Schweine und Geflügel gilt: mind. 20% aus eigener Produktion oder einer Produktion eines regionalen Partnerbetriebs
  • Schlachtung: maximale Transportdauer 8 Stunden
  • Enthornung: nicht erwünscht, Ausnahme: Bestehen einer Verletzungsgefahr für andere Tiere oder Menschen, Durchführung vor der 6. Lebenswoche unter Betäubungs- und Schmerzmitteln, Durchführung bei älteren Tieren bei schwerwiegenden Gründen möglich
  • Freigang: Weidegang nicht verpflichtend, Auslauf für Legehennen muss – wenn das Wetter es zulässt – gegeben sein, überdachter Außenbereich ist nicht festgeschrieben
  • Maximaler Tierbestand: Anpassung an die Obergrenze des Ausstoßes von Stickstoff: max. 170 kg Stickstoff pro Hektar an landwirtschaftlich genutzter Fläche (das entspricht z. B. 230 Hennen, 580 Masthähnchen, 14 Mastschweinen und 2 Milchkühen pro Hektar und Jahr.)

Anbau

  • Verbot von Gentechnik: Gentechnik widerspricht den Anforderungen an einen ökologischen Landbau und ist in der Öko-Basisverordnung ausdrücklich verboten
  • Dünger: Gesamt-Düngemenge ist nicht begrenzt, nur der Wirtschaftsdünger ist begrenzt (170 kg Stickstoff pro Hektar und pro Jahr), Gebrauch von ökologischem Dünger, Düngemittel aus konventionellen Betrieben erlaubt (z.B. Gülle/Jauche, Geflügelmist)

Herstellung und Verarbeitung

  • Zusatzstoffe: 47 Stoffe zugelassen
  • Verpackungen: keine Verbote oder Regelungen
  • Zusätzlich verboten: ionisierende Bestrahlung

Kontrolle der EU-Bio-Betriebe

Um die eigenen Produkte mit dem EU-Bio-Logo kennzeichnen zu können, muss der Betrieb zunächst von einer staatlich anerkannten und unabhängigen Öko-Kontrollstelle auf die Einhaltung der EU-Richtlinien für einen ökologischen Landbau überprüft werden. Fällt diese Kontrolle positiv aus, so ist der Betrieb EU-Bio-zertifiziert und darf die eigenen Produkte mit dem EU-Bio-Logo auszeichnen. Damit sichergegangen werden kann, dass die Betriebe die Richtlinien weiterhin einhalten, erfolgt einmal jährlich eine im Vorfeld angemeldete Kontrolle durch eine Öko-Kontrollstelle. Stichprobenkontrollen sind darüber hinaus ebenfalls möglich.

Was ist die Codenummer?

Neben dem EU-Bio-Logo steht auf den Produkten die Codenummer – eine Kennzeichnung der Öko-Kontrollstelle, die die Zertifizierung vorgenommen hat. Eine deutsche Kontrollstelle hat die Codenummer: DE-ÖKO-XXX.

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